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Meistens ist Karies schuld, wenn die Zahnwurzel behandelt werden muss. Bakterien, die für die Zerstörung der Zahnsubstanz verantwortlich sind, haben sich einen Weg ins Zahninnere geschaffen und sind bis in die Zahnwurzel vorgedrungen.
Auch nach Unfällen oder wenn anderweitig große Teile eines Zahnes abgebrochen sind, ist oft eine Wurzelbehandlung notwendig.
Denn dringen Bakterien weit in den Zahn ein, entsteht eine Entzündung. Dabei können heftige Schmerzen entstehen. Wird nicht eingegriffen, sucht sich die Entzündung einen Weg und kann über den Kieferknochen bis ins Weichgewebe wandern: Eine "dicke Backe" (Abszess) entsteht. Im schlimmsten Fall können die Bakterien von dort aus zu schweren Erkrankungen führen.
Vorteile der Wurzelbehandlung
Eine Wurzelkanalbehandlung ist schwierig durchzuführen, aber der Zeitaufwand lohnt sich:
Jedes Jahr, in dem ein wurzelbehandelter Zahn seinen Dienst tut und nicht durch Zahnersatz ersetzt werden muss, ist ein Gewinn für Ihre Lebensqualität.
Vorbeugen ist besser als eine Wurzelbehandlung. Wenn ein Zahn in seinem Inneren an einer Entzündung erkrankt, sind meist von außen eindringende Bakterien aus Zahnbelägen schuld. Versuchen Sie, diese Beläge möglichst immer sorgfältig zu entfernen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen wird eine Wurzelbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.
Die Wurzelspitzenresektion, also das Abtragen der Wurzelspitze, die Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes und der bakteriendichte Abschluss des Wurzelkanals übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Front- und Seitenzahnbereich.
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